📜 Beihilfeberechtigung & Beihilfesätze
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
✅ Aktive Beamte und Beamtinnen
✅ Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen (Pensionierte Beamte)
✅ Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, wenn das Einkommen unter 20.000 €/Jahr liegt
✅ Kinder (bis max. 25 Jahre + Wehr-/Zivildienst oder dauerhafte Behinderung)
Beihilfesätze nach Personengruppe:
Personenkreis | Beihilfesatz |
---|---|
Aktive Beihilfeberechtigte | 50 % |
Versorgungsempfänger | 70 % |
Ehe- oder Lebenspartner (unter Einkommensgrenze) | 70 % |
Kinder (bis 25 Jahre oder mit Sonderregelung) | 80 % |
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind | 70 % |
Beamte, die vor dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt waren | 70 % |
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Beihilfesätze werden nicht gekürzt, wenn ein Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gezahlt wird.
- Wer bereits vor dem 31.12.2012 beihilfeberechtigt war, behält den höheren Satz für Ehepartner und Versorgungsempfänger bei.
📝 Antragstellung & Fristen
✅ Kein Mindestbetrag für Anträge (früher: 300 €)
⚠️ Frist: Beihilfe muss innerhalb von 2 Jahren nach Rechnungsdatum beantragt werden
❌ Verpasste Frist = Kein Anspruch auf Beihilfe!
💡 Empfehlung: Nutze die Beihilfe-App, um Belege schnell & digital einzureichen.
🔄 Pauschale Beihilfe – als vermeintliche Alternative zur klassischen Beihilfe
Seit 01.01.2023 gibt es die pauschale Beihilfe als Alternative zur normalen Beihilfeerstattung. Diese soll Beihilfeberechtigte dazu bewegen endgültig und dauerhaft auf die Leistungsvorteile der Beihilfe zu verzichten. Die Beihilfe bietet aber durch die unterschiedlichen Beihilfesätze und höheren Leistungen eine Familienkompenente, die hier gänzlich fehlt. Die pauschale Beihilfe ist bei genauer Betrachtung in vielen Fällen nur für den Dienstherren von Vorteil.
Versicherungstyp | Monatlicher Zuschuss |
---|---|
Gesetzlich Versicherte | 50 % des Beitrags (max. 384,58 €) |
Privat Versicherte (Basistarif) | 50 % des Basistarif-Beitrags |
⚠️ Wichtige Hinweise:
- Entscheidung ist unwiderruflich! Antrag muss innerhalb von 5 Monaten gestellt werden.
❌ Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann keine Einzelrechnungen mehr einreichen!
📊 Eigenbeteiligung & Kostendämpfungspauschale
✅ Keine Praxisgebühr
✅ Keine Zuzahlung für Arzneimittel
✅ Keine Belastungsgrenze für Medikamente & Hilfsmittel
⚠️ Aber: Eine jährliche Kostendämpfungspauschale ist fällig!
Besoldungsgruppe | Aktive Beamte (€) | Versorgungsempfänger (€) |
---|---|---|
A 7 | 90 € | 75 € |
A 8 – A 9 | 100 € | 85 € |
A 10 – A 11 | 115 € | 105 € |
A 12, C1 – C3 | 150 € | 125 € |
A 13 – A 14, R 1, W 1, H 1 – H 2 | 180 € | 140 € |
A 15 – A 16, R 2, C 4, W 2, H 3 | 225 € | 175 € |
B 1 – B 2, W 3, H 4 | 275 € | 210 € |
B 3 – B 5, R 3 – R 5, H 5 | 340 € | 240 € |
B 6 – B 8, R 6 – R 8 | 400 € | 300 € |
Höhere Besoldungsgruppen | 480 € | 330 € |
⚠️ Hinweis: Beamte auf Widerruf zahlen nach der Eingangsbesoldung.
👩⚕️ Heilmittel
✅ Beihilfefähig, bis zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Mehr Details
✔️ Ärztlich verordnete Therapien sind beihilfefähig, darunter:
- Physiotherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, Stimm-, Sprech- & Schlucktherapie
- Inhalationstherapien, Elektrotherapien, Wärme- & Kältebehandlungen
- Podologische & ernährungstherapeutische Leistungen
✔️ Bäder sind beihilfefähig, außer Sauna-, Mineral- oder Thermalbäder außerhalb von stationären Maßnahmen
⚠️ Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit:
- Muss ärztlich verordnet sein (inkl. Diagnose, Anzahl & Art der Behandlung)
- Zahnarzt darf nur Behandlungen im Bereich Zahn-, Mund- & Kieferheilkunde verordnen
- Durchführung nur durch staatlich anerkannte Heilberufe, z. B.:
- Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
- Masseure, medizinische Bademeister
- Podologen, Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler
📌 Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) & Medizinisches Aufbautraining (MAT):
- Nur beihilfefähig bei speziellen Diagnosen (z. B. Bandscheibenvorfälle, Gelenkersatz, Amputationen)
- Nur mit Verordnung von bestimmten Fachärzten (Orthopädie, Neurologie, Chirurgie)
- Auf 25 Behandlungen pro Kalenderhalbjahr begrenzt
❌ Nicht beihilfefähig:
- Wellnessbehandlungen, kosmetische Anwendungen
- Nichtärztlich verordnete Saunabäder, Schwimmen in Mineral- oder Thermalbädern
- Psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker
- Legasthenie-, Arithmasthenie- & Akalkulie-Behandlungen
- Zuschläge für Behandlungen an Wochenenden oder Feiertagen
🌿 Heilpraktikerleistungen
✅ Beihilfefähige Leistungen:
✔️ Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie notwendig und der Höhe nach angemessen sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 BVO in Verbindung mit Nr. 1.4.3 der Anlage zur BVO).
✔️ Beihilfefähige Höchstbeträge orientieren sich an vergleichbaren ärztlichen Leistungen nach GOÄ.
📌 Erstattungsgrenzen:
- Maximale Erstattung: Bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz für vergleichbare ärztliche Leistungen
- Heilpraktikerrechnungen nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) werden nur bis zum GOÄ-Wert anerkannt
- Beispiel:
- Ein Heilpraktiker rechnet eine Beratung mit 23,00 € nach GebüH-Nr. 4 ab.
- Die GOÄ sieht für eine vergleichbare Leistung mit 2,3-fachem Steigerungsfaktor nur 20,11 € vor.
- Beihilfefähig sind also nur 20,11 € – die Differenz muss selbst gezahlt werden.
⚠️ Wichtige Einschränkungen & Ausschlüsse:
- Nicht beihilfefähig sind:
- Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden
- Psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker
- Arzneimittel & Präparate, die von der Beihilfe ausgeschlossen sind
- Akupunktur: Nur beihilfefähig bei amtsärztlicher Begründung oder chronischen Schmerzpatienten
📌 Vergleich zur Bundesbeihilfe:
✔️ Vorteil: Baden-Württemberg erlaubt grundsätzlich mehr Leistungen als die Bundesbeihilfe, weil sich die Höchstbeträge an der GOÄ und nicht an bundeseinheitlichen festen Sätzen orientieren.
❌ Nachteil: Keine separate Liste mit beihilfefähigen Naturheilverfahren wie in anderen Bundesländern.
🦷 Zahnbehandlungen & Kieferorthopädie
✅ Zahnersatz & Kieferorthopädie bis Höchstsatz GOZ beihilfefähig
⚠️ Implantate: Max. 2 pro Kiefer (mehr nur in Ausnahmefällen)
✅ Material- & Laborkosten (M+L): 70 % beihilfefähig
👶 Geburt – Was wird gezahlt?
✅ 250 € Pauschale für Erstausstattung
✅ Hebammenhilfe & Krankenhauskosten sind beihilfefähig
✅ Kaiserschnitt oder Spezialbehandlungen werden übernommen
🏥 Krankenhaus & Wahlleistungen
✅ Regelleistungen sind voll beihilfefähig
⚠️ Chefarztbehandlung & Zweibettzimmer sind nur beihilfefähig, wenn 22 €/Monat gezahlt werden
⚠️ Privatkliniken: Kostenübernahme nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen
✈️ Beihilfe im Ausland
✅ Innerhalb der EU:
✔️ Volle Beihilfe ohne Begrenzung auf deutsche Vergleichskosten.
⚠️ Außerhalb der EU (einschließlich nicht-EU-Staaten in Europa): Mehr Details
- Ambulante Behandlung:
❌ Bis 1.000 €: Keine Beihilfe – Kosten müssen vollständig selbst getragen werden.
⚠️ Ab 1.000 €: Erstattung nur bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten für eine vergleichbare Behandlung. - Stationäre Behandlung:
✅ Beihilfefähig auch unter 1.000 €, jedoch nur bis zu den deutschen Vergleichskosten.
🚑 Pflegeleistungen
🏠 Häusliche Pflege:
👵 Pflege durch Angehörige – Beihilfe bis 901 €/Monat
👩⚕️ Pflege durch Fachkräfte – Beihilfe bis 2.095 €/Monat
📌 Eigenanteil bei stationärer Pflege:
⚠️ 1 Angehöriger: 250 €/Monat
⚠️ Mehr als 3 Angehörige: 160 €/Monat
🏩 Sanatoriumsbehandlungen & Heilkuren
✅ Sanatoriumsbehandlungen sind beihilfefähig, wenn medizinisch notwendig
✔️ Übernahme der Kosten bis zum niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung
✔️ Keine Kürzung der Beihilfe für Sanatoriumsaufenthalte
⚠️ Wichtige Voraussetzungen:
• Eine ambulante Behandlung muss vorher ausgeschlossen sein
• Muss vor Beginn durch die Beihilfestelle genehmigt werden
✅ Heilkuren:
✔️ Beihilfefähig alle 4 Jahre (max. 30 Tage, ohne An- & Abreise)
✔️ Unterkunft & Verpflegung bis 26 € pro Tag beihilfefähig
✔️ Beihilfe für Mütter-/Vätergenesungskuren & Mutter-Kind-Kuren
⚠️ Voraussetzungen für eine Heilkur:
• Muss medizinisch notwendig sein & ein amtsärztliches Gutachten vorliegen
• Kuren, die hauptsächlich der Vorsorge dienen, sind nicht beihilfefähig
• Ambulante Heilkur nur für Beamte & Richter – nicht für Versorgungsempfänger oder Angehörige
📌 Fazit:
✔️ Baden-Württemberg erstattet Sanatoriumsaufenthalte großzügiger als die Bundesbeihilfe, da es keine Kürzungen gibt.
⚠️ Heilkuren sind auf 30 Tage begrenzt, Unterkunft & Verpflegung werden nur bis 26 €/Tag übernommen.
⚰️ Todesfall & Sterbegeld
✅ 1.900 € für Bestattungskosten
⚠️ Falls Sterbegeld gezahlt wird, kann die Beihilfe gekürzt werden!
📱 Digitale Einreichung über die Beihilfe-App
🚀 Schnell & einfach: Rechnungen direkt per Smartphone hochladen.
✅ Kein Papierkram mehr
✅ Schnellere Bearbeitung
✅ Einfach & kostenlos