📜 Beihilfeberechtigung & Beihilfesätze
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
✅ Beihilfeberechtigte: Beamte und Beamtinnen des Landes Hessen
✅ Versorgungsempfänger:innen: Pensionierte Beamte
✅ Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: Wenn das Einkommen unter 23.208 €/Jahr liegt
✅ Kinder: Bis max. 25 Jahre (+ Wehr-/Zivildienst oder dauerhafte Behinderung)
Beihilfesätze nach Personengruppe
Personenkreis | Ambulant / Zahn | Stationär | + je berücksichtigungsfähigem Angehörigen | Max. Beihilfesatz ambulant | Max. Beihilfesatz stationär |
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Beihilfeberechtigte | 50 % | 65 % | +5 % | 70 % | 85 % |
Versorgungsempfänger:innen | 60 % | 75 % | +5 % | 70 % | 85 % |
Ehe-/Lebenspartner (wenn berücksichtigungsfähig) | Gleicher Satz wie Beihilfeberechtigte:r | Gleicher Satz wie Beihilfeberechtigte:r | – | – | – |
Kinder (bis 25 Jahre oder mit Sonderregelung) | Gleicher Satz wie Beihilfeberechtigte:r | Gleicher Satz wie Beihilfeberechtigte:r | – | – | – |
Anwärter:innen | 70 % | 85 % | – | – | – |
⚠️ Besonderheiten:
➜ Erhöhung um 5 % pro berücksichtigungsfähiger Person (z. B. Kinder oder Ehepartner, die selbst nicht beihilfeberechtigt sind).
➜ Maximaler Beihilfesatz ambulant: 70 % (bei Versorgungsempfängern, Ehepartnern und Kindern).
➜ Maximaler Beihilfesatz stationär: 85 % für alle Gruppen.
➜ Anwärter:innen erhalten pauschal 70 % ambulant und 85 % stationär, daher kein individueller Maximalwert.
📝 Antragstellung & Fristen
✅ Mindestbetrag für Anträge: 250 € (oder mind. 25 € innerhalb von 10 Monaten)
⚠️ Frist: Beihilfe muss innerhalb von 1 Jahr nach Rechnungsdatum beantragt werden
❌ Verpasste Frist = Kein Anspruch auf Beihilfe!
📊 Eigenbeteiligung & Kostendämpfungspauschale
✅ Keine allgemeine Kostendämpfungspauschale in Hessen
✅ Keine Belastungsgrenze für Medikamente & Hilfsmittel
Eigenbeteiligungen:
⚠️ Medikamente & Verbandmittel: 4,50 € pro verordnetem Arznei- oder Verbandmittel
➜ Ausnahmen von der Eigenbeteiligung:
- Kinder & Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
- Versorgungsempfänger:innen, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge unter 1.125 € liegen
- Personen in vollstationärer Pflege
- Arznei- & Verbandmittel für Schwangerschaftsbeschwerden & Entbindung
➜ Monatliche Belastungsgrenze: Wird innerhalb eines Kalendermonats ein Eigenanteil von 100 € überschritten, entfällt die weitere Eigenbeteiligung.
⚠️ Hilfsmittel: 4,50 € pro Hilfsmittel
➜ Keine Beihilfe für Brillenfassungen, nur für Gläser & Kontaktlinsen.
⚠️ Fahrtkosten:
- Beihilfefähig ist die niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
- Eigenbeteiligung: 10 € pro Fahrt
- Kein Eigenanteil für Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung
🏥 Krankenhaus & Wahlleistungen
✅ Regelleistungen sind voll beihilfefähig
✅ Keine Kürzung für privatärztliche Behandlung
⚠️ Wahlleistungen (Chefarzt/Zweibettzimmer) nur beihilfefähig, wenn 18,90 €/Monat gezahlt werden, die in Elternzeit nicht entrichtet werden müssen
⚠️ Kürzung Zweibettzimmer: 16 €/Tag
🦷 Zahnbehandlungen & Kieferorthopädie
✅ Zahnersatz & Kieferorthopädie bis Höchstsatz GOZ beihilfefähig Mehr Details
⚠️ Material- & Laborkosten (M+L): 50 % beihilfefähig
⚠️ Zahntechnische Leistungen, Edelmetalle & Keramik: 60 % beihilfefähig
⚠️ Implantate: Max. 2 pro Kiefer (mehr nur in Ausnahmefällen)
🌿 Heilmittel & Heilpraktikerleistungen
✅ Erstattet werden Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie
⚠️ Beihilfe erfolgt nur bis zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Mehr Details
⚠️ Kosten oberhalb dieser Beträge müssen selbst getragen werden
✅ Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig
✔️ Aufwendungen werden bis zur Höhe der zwischen Heilpraktikerverbänden und dem Bund als Beihilfeträger geschlossenen Vereinbarung erstattet.
⚠️ Nicht beihilfefähig sind: Wellnessbehandlungen, Nahrungsergänzungsmittel & Eigenmedikation.
🚑 Pflegeleistungen
🏠 Häusliche Pflege (monatliche Beihilfe je Pflegegrad):
- Pflegegrad 2: 545 €
- Pflegegrad 3: 728 €
- Pflegegrad 4: 901 €
📌 Eigenanteil bei stationärer Pflege:
- 1 Angehöriger: 40 % des Einkommens (abzgl. 550 €)
- Mehr als 3 Angehörige: 35 % des Einkommens (abzgl. 550 €)
✈️ Beihilfe im Ausland
✅ Innerhalb der EU: Volle Beihilfe, keine Begrenzung auf deutsche Vergleichskosten.
⚠️ Außerhalb der EU: Mehr Details
- Bis 1.000 €: Keine Beihilfe – Kosten müssen selbst getragen werden.
- Ab 1.000 €: Erstattung nur bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten für die gleiche Behandlung.
👶 Geburt – Was wird gezahlt?
✅ Hebammenhilfe & Krankenhauskosten sind beihilfefähig
✅ Kaiserschnitt oder Spezialbehandlungen werden übernommen
✅ Familien-/Haushaltshilfe bei Krankenhausentbindung möglich
🏩 Sanatoriumsbehandlungen & Heilkuren
✅ Sanatoriumsbehandlungen sind beihilfefähig, wenn sie ärztlich verordnet & vorher von der Beihilfestelle genehmigt wurden.
⚠️ Voraussetzungen:
- Krankheit kann nicht ambulant oder durch eine Heilkur behandelt werden.
- Behandlung muss innerhalb von 4 Monaten nach Genehmigung beginnen.
- Erneute Sanatoriumsbehandlung erst nach 3 Jahren möglich (außer bei schweren Erkrankungen).
- Beihilfefähige Kosten: ärztliche Leistungen, Heilmittel, Unterkunft & Verpflegung (max. 3 Wochen, niedrigster Satz der Einrichtung), Kurtaxe & Beförderungskosten.
- Begleitpersonen können beihilfefähig sein, wenn die Notwendigkeit behördlich festgestellt wurde.
✅ Heilkuren sind beihilfefähig, wenn sie zur Erhaltung der Dienst- oder Arbeitsfähigkeit erforderlich sind.
⚠️ Voraussetzungen:
- Heilkur nur nach amtsärztlichem Gutachten & vorheriger Beihilfegenehmigung.
- Durchführung in einem anerkannten Kurort gemäß Heilkurortverzeichnis.
- Dauer: Max. 23 Tage.
- Beihilfefähige Kosten für Unterkunft & Verpflegung:
- Bis 16 € täglich für Beihilfeberechtigte.
- Bis 13 € täglich für Begleitpersonen von Schwerbehinderten.
- Heilkur muss innerhalb von 4 Monaten nach Anerkennung begonnen werden.
⚰️ Todesfall & Sterbegeld
✅ Beihilfefähige Aufwendungen für Bestattungskosten bis 665 €
✅ Zusätzliche Kosten für Überführung & Beisetzung beihilfefähig
📱 Digitale Einreichung über die eBeihilfe-App Hessen
🚀 Schnell & einfach: Rechnungen direkt per Smartphone hochladen.
✅ Kein Papierkram mehr
✅ Schnellere Bearbeitung
✅ Einfacher & kostenlos
📌 Besondere Regelungen in Hessen
🔹 Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte (bis 50 % der gezahlten Beiträge in der gestzlichen Krankenverischerung) Mehr Details
🔹 Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind beihilfeberechtigt