✅ Innerhalb der EU: Volle Beihilfe, keine Begrenzung auf deutsche Vergleichskosten.
⚠️ Außerhalb der EU:(einschließlich nicht-EU-Staaten in Europa):
- ❌ Bis 1.000 €: Keine Beihilfe! Diese Kosten müssen komplett selbst getragen werden.
- ⚠️ Ab 1.000 €: Die Erstattung ist gedeckelt – es wird nur so viel gezahlt, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
📌 Was bedeutet das konkret?
➡️ Kostengrenze 1.000 €:
- ❌ Unter 1.000 € – keine Erstattung! Selbst kleinere Behandlungen oder Notfälle im Ausland müssen komplett selbst bezahlt werden.
➡️ Kostenvergleich mit Deutschland:
- ⚠️ Über 1.000 € – gedeckelte Erstattung! Die Beihilfe zahlt höchstens den Betrag, den dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte.
- ❌ Ist die Behandlung im Ausland teurer als in Deutschland, muss der Restbetrag selbst getragen werden.
Beispiel:
OP in den USA kostet 15.000 €, in Deutschland 8.000 €
⚠️ Beihilfe zahlt max. 8.000 €
❌ 7.000 € müssen selbst übernommen werden!
🔴 Wichtige Nachteile der Regelung:
- Auch kleinere Notfälle unter 1.000 € sind komplett privat zu zahlen – selbst eine einfache ambulante Behandlung kann somit teuer werden!
- Medizinische Kosten außerhalb der EU sind oft viel höher als in Deutschland – wer keine Zusatzversicherung hat, trägt hohe Risiken.
⚠️ Empfehlung: Wer ins Nicht-EU-Ausland reist, sollte eine Zusatzversicherung für Auslandskrankenbehandlungen haben oder einen entsprechneden Schutz in seiner Privaten Krankenversicheurng um hohe Eigenkosten zu vermeiden!