Am 29. Januar 2025 hat der Landtag von Schleswig-Holstein eine Änderung der Beihilfeverordnung beschlossen. Diese bringt wesentliche Anpassungen mit sich, die ab 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Wichtige Änderungen im Überblick
1️⃣ Wegfall der Beihilfe für Heilpraktikerleistungen
2️⃣ Streichung der Beihilfe für Brillenfassungen bei Erwachsenen
3️⃣ Senkung des jährlichen Selbstbehalts
Details der Änderungen
1. Keine Beihilfe mehr für Heilpraktikerleistungen
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Beihilfefähigkeit für Behandlungen durch Heilpraktiker. Dies betrifft auch:
❌ Materialkosten, die während der Behandlung anfallen.
❌ Von Heilpraktiker verordnete Arznei- und Verbandmittel.
2. Streichung der Beihilfe für Brillenfassungen bei Erwachsenen
❌ Brillenfassungen für Erwachsene sind nicht mehr beihilfefähig.
❌ Kosten für Reparaturen von Brillenfassungen werden ebenfalls nicht mehr übernommen.
✔️ Für Personen unter 18 Jahren bleibt die Kostenübernahme bis 60 Euro pro Brillenfassung weiterhin bestehen.
3. Senkung des jährlichen Selbstbehalts ab 01.01.2025
✔️ Die Höhe des Selbstbehalts pro Kalenderjahr wurde je nach Besoldungsgruppe angepasst:
Besoldungsgruppe | Neuer Selbstbehalt (ab 2025) 🟢 | Bisheriger Selbstbehalt 🔴 | Differenz 📉 |
A 10 bis A 11 | 140,00 EUR | 160,00 EUR | -20 EUR |
A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 | 200,00 EUR | 250,00 EUR | -50 EUR |
A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3 | 320,00 EUR | 400,00 EUR | -80 EUR |
B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7 | 440,00 EUR | 550,00 EUR | -110 EUR |
Höhere Besoldungsgruppen | 560,00 EUR | 710,00 EUR | -150 EUR |