eVB Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung

von | 13. Februar 2024 | Glossar, Sachversicherung

 

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist notwendig für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code, von dem die ersten beiden Zeichen den Versicherer identifizieren. Die restlichen fünf Zeichen werden zufällig generiert. Die eVB ermöglicht es, durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren, dass alle Zulassungsstellen online über das Kraftfahrt-Bundesamt auf die hierzu hinterlegten Daten zugreifen können. Diese Daten beinhalten Angaben zum Fahrzeug, dem Versicherungsnehmer und dem Fahrzeughalter, sofern diese nicht identisch sind. Die Daten liegen dabei zentral zum Abruf auf den Servern der GDV Dienstleistungs-GmbH (GDV DL), die für das Verfahren zuständig ist. Die Buchstaben „O“ und „I“ gibt es in eVB-Nummern nicht, um Verwechslungen mit den Zahlen „0“ und „1“ zu vermeiden.

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