Fahrerschutzversicherung

von | 14. Februar 2024 | Glossar, Sachversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ergänzt die Kfz-Versicherung. Sie greift, wenn ein Fahrer einen Personenschäden erleidet für den er keinen oder nur teilweise Schadenersatz erhält, weil es sich um einem selbst oder teilweise selbst verschuldeten Unfall handelt. Er erhält über diesen zusätzlich vereinbarten Baustein, unabhängig von der eigenen Schuld, eine Entschädigungsleistung für den erlittenen Schaden. Dies beinhaltet verbleibende Kosten für die Niemand anderes aufkommt, wie z.B. die Entschädigung für Einkommensverluste, die Rentenzahlungen an Hinterbliebene oder die Übernahme von Umbaukosten. Die Entschädigung durch die Fahrerschutzversicherung erfolgt im Prinzip so, als sei ein Anderer für den entstandenen Schaden verantwortlich und man hätte Anspruch auf Leistungen aus dessen Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Versicherungsleistung bemisst sich an dem erlittenen Schaden des Fahrers und nicht an einer vorab festgelegten Versicherungssumme. Die Höchstentschädigungssumme variiert je nach Versicherungsunternehmen und liegt meistens bei 10 Millionen Euro und mehr.

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