Diese ist nur für gelaste oder auf Kredit finanzierte Fahrzeuge in der Kfz Versicherung notwendig. Die GAP-Deckung, kurz für „Guaranteed Asset Protection“ bietet finanziellen Schutz im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls. In beiden Fällen muss der Leasing- oder Kreditnehmer die Gesamtsumme des Leasing- oder Finanzierungsvertrages in einem Betrag begleichen. Diese Summe überschreitet meist den Wiederbeschaffungswert des Autos, der durch die eigene Kasko- oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gedeckt wird. Die GAP-Deckung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert und bewahrt den Versicherten vor einer zusätzlichen Belastung. Je nach Vertragslaufzeit und Gestaltung des Leasing- oder Kreditvertrages kann der Betrag mehrere tausend Euro ausmachen. Diese Ergänzung kann optional zur Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Sie bietet somit umfassenden Schutz in einem solchen Fall.
GAP-Deckung (GAP = englisch für Lücke)
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