Sachleistungsbehilfe in Hessen

von | 2. März 2025 | Beihilfe

Ein Überblick für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Die Sachleistungsbeihilfe in Hessen ist eine finanzielle Unterstützung für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die keinen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten. Sie übernimmt bis zu 50 % der beihilfefähigen Krankheitskosten, jedoch höchstens in Höhe der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung).


✅ Wer hat Anspruch auf die Sachleistungsbeihilfe?

 

Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind
⚠️ Keinen Zuschuss vom Dienstherrn zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten
⚠️Sachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse nutzen (keine Privatabrechnungen)

⚠️Nicht berechtigt sind Beamtinnen und Beamte, die sich privat krankenversichert haben oder deren Dienstherr einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt.


💰 Wie hoch ist die Erstattung?

 

  • 50 % der beihilfefähigen Krankheitskosten werden übernommen
  • Maximal jedoch bis zur Höhe der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge (ohne Pflegeversicherung)
  • Auch mitversicherte Angehörige in der Familienversicherung können berücksichtigt werden

📌 Das bedeutet: Es gibt zwei Begrenzungen der Erstattung
1️⃣ Nur 50 % der beihilfefähigen Krankheitskosten werden berücksichtigt
2️⃣ Die Erstattung ist zusätzlich auf 50 % der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge begrenzt

Beispiel zur Verdeutlichung

Ein Beamter zahlt monatlich 400 € für die gesetzliche Krankenversicherung.
Maximale Beihilfe pro Jahr: 50 % von 4.800 € = 2.400 €

Fall 1: Geringe Gesundheitskosten

  • Gesamtkosten für ärztliche Behandlungen & Medikamente: 2.000 €
  • 50 % der Kosten werden berücksichtigt: 1.000 €
  • Da die maximale Beihilfe bei 2.400 € liegt, werden 1.000 € erstattet.

Fall 2: Hohe Gesundheitskosten

  • Gesamtkosten für ärztliche Behandlungen & Medikamente: 6.000 €
  • 50 % der Kosten werden berücksichtigt: 3.000 €
  • Da die maximale Beihilfe aber nur 2.400 € beträgt, werden nur diese 2.400 € erstattet.

⚠️ Wichtige Einschränkung:

  • Wer nur wenige Krankheitskosten hat, erhält möglicherweise wenig oder gar keine Beihilfe.
  • Wer hohe Kosten hat, stößt an die Begrenzung der gezahlten Beiträge und erhält nicht die vollen 50 % der Behandlungskosten erstattet.

💡 Fazit: Die Sachleistungsbeihilfe kann eine sinnvolle finanzielle Unterstützung sein, insbesondere für Personen mit regelmäßigen Krankheitskosten. Dennoch ist sie begrenzt – und für Personen mit geringen Gesundheitsausgaben und geringen Beiträgen kann der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen.


📝 So beantragen Sie die Sachleistungsbeihilfe

 

1️⃣ Nachweise für Sachleistungen sammeln

🔹 Arztbesuche

  • Beim Arzt darauf hinweisen, dass eine freiwillige gesetzliche Versicherung besteht
  • Bescheinigung für Sachleistungen (Vordruck) vom Arzt ausfüllen lassen
  • Arzt bestätigt Behandlungsdatum und erbrachte Leistungen mit Gebührenziffern
  • Danach: Die Krankenkasse bescheinigt den Geldwert dieser Leistungen

🔹 Apothekenleistungen

  • Medikament mit Kassenrezept und Apothekenvordruck in der Apotheke abholen
  • Die Apotheke trägt folgende Angaben ein:
    – Bruttopreis des Medikaments
    – Eigenanteil des Patienten
    – Apothekenstempel, Datum und Unterschrift

📌 Wichtig: Diese Nachweise müssen gesammelt und für den Beihilfeantrag aufbewahrt werden.


2️⃣ Bescheinigung der Krankenkasse anfordern

 

  • Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung der letzten 12 Monate aus
  • Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, um die maximale Erstattungshöhe berechnen zu können

3️⃣ Beihilfeantrag bei der Beihilfestelle einreichen

 

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
📑 Bescheinigung der Krankenkasse über die gezahlten Beiträge (letzte 12 Monate)
📄 Beihilfeformular (ausgefüllt)
📌 Nachweise über die Sachleistungen (Ärztliche Bescheinigungen, Apothekenbelege)

⚠️Frist: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der jeweiligen Behandlung oder dem Medikamentenkauf gestellt werden!


⚖️ Vorteile & Nachteile der Sachleistungsbeihilfe

 

✅ Vorteile

Bis zu 50 % Erstattung der beihilfefähigen Krankheitskosten
Besonders vorteilhaft für chronisch Kranke und Personen mit hohen Gesundheitskosten
Auch für mitversicherte Familienangehörige anwendbar

❌ Nachteile

Bürokratischer Aufwand – Jede Arzt- oder Apothekenleistung muss einzeln bescheinigt werden
Begrenzung auf die Höhe der gezahlten Krankenkassenbeiträge
Nicht für alle Beamten verfügbar – Nur für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Zuschuss


🔎 Lohnt sich die Sachleistungsbeihilfe für Sie?

 

Ja, wenn regelmäßig hohe Krankheitskosten anfallen (z. B. chronische Erkrankungen oder häufige Behandlungen)
Ja, wenn die Gesundheitskosten bzw. die Krankenversicherungsbeiträge in der gestzlichen Krankenversicherung gezielt durch die Beihilfe reduziert werden sollen
Nein, wenn nur selten medizinische Leistungen benötigt werden – der Verwaltungsaufwand könnte den Vorteil überwiegen

📌 Tipp: Im ersten Schritt kann es sinnvoll sein, von der Krankenkasse eine Leistungsübersicht der in einem Jahr entstandenen Krankheitskosten anzufordern. Dadurch lässt sich besser berechnen, ob sich der Antrag und der Verwaltungsaufwand für die Sachleistungsbeihilfe lohnt.

 

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